In Ungarn wurde 1939 im Rahmen des Verteidigungsgesetzes ein allgemeiner Arbeitsdienst eingeführt, der dazu diente, Personen, die für den regulären Militärdienst als untauglich oder unzuverlässig erachtet wurden, zu öffentlicher Arbeit zu verpflichten.
Nachdem Ungarn antijüdische Gesetze erlassen hatte, wurden jüdische Männer im wehrfähigen Alter (in der Regel zwischen 20 und 48 Jahren) ihrer Waffen, Uniformen und Dienstgrade innerhalb der Königlich Ungarischen Armee enthoben. Sie wurden in gesonderte, unbewaffnete Arbeitseinheiten eingeteilt (munkaszolgálatos századok).
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